Mittelstandspolitik: Unsere Forderungen für die Koalitionsverhandlungen
Die Sondierungsgespräche von CDU/CSU, FDP und Grüne über die Bildung einer Koalitionsregierung sind erwartet schwierig, weisen die Verhandlungspartner auf einer Reihe von Feldern wie der Energie-, Steuer- und Flüchtlingspolitik doch fundamentale Unterschiede auf und versuchen diese durchzusetzen.
Den Verhandlungspartnern in den Koalitionsgesprächen haben wir unsere im folgenden dargestellten wirtschaftspolitische Positionen und Forderungen im Interesse des deutschen Mittelstandes deutlich gemacht.
Umsatzsteuer:
Grundlegende Reform des Verfahrens der USt-Erhebung aufgrund neuer digitaler Möglichkeiten – auf Grundlage der Reformvorschläge des Deutschen Steuergesetzbuches (siehe Auszug unten). Geschätzte Steuermehreinnahmen durch weitgehenden Ausschluss von Missbrauch könnten 40 Mrd. Euro p.a. betragen.
Auszug aus dem Deutschen Steuergesetzbuch:
Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer, will den Konsumenten, nicht den Unternehmer belasten. Dennoch besteuert das geltende Umsatzsteuerrecht den Umsatz beim Unternehmen, nimmt allerdings die Steuerlast im Vorsteuerabzugsverfahren wieder zurück. ln Zeiten eines digitalen Rechnungsverkehrs, der die allein dem Unternehmer vorbehaltenen Gewährkonten sichtbar macht, liegt es nahe, die zwischenunternehmerische Leistung von einem Unternehmen an das andere steuerlich freizustellen. Die Umsatzsteuer greift dann nur dort, wo an einen nicht unternehmerisch tätigen Konsumenten gezahlt wird. Das Steueraufkommen bleibt gleich. Das Besteuerungsverfahren wird fundamental entlastet. Missbrauchsfälle entfallen, weil es insoweit keine auf eine Rechnung gestützten Vorsteuerabzugsfälle mehr gibt.
Körperschaftsteuer:
Gewinnbesteuerung bei Körperschaften mit 25 Prozent als einfache Lösung, um eine Doppelbesteuerung von Gewinnausschüttungen (beim Unternehmen und beim Kapitalgeber) zu vermeiden. Inländische Anteilseigner erhalten die Ausschüttung dann steuerfrei (siehe Auszug).
Auszug aus dem Deutschen Steuergesetzbuch:
lm internationalen Markt brauchen die Unternehmen einfache Maßstäbe. Dabei ist bisher ungeklärt, inwieweit die bei einem Unternehmen versteuerten Gewinne nochmals besteuert werden dürfen, wenn sie durch Ausschüttung den Kapitalgeber erreichen. Eine einfache und überzeugende Lösung bietet sich an, wenn die Körperschaften ihren Gewinn einheitlich mit 25 % besteuern, dann aber die Ausschüttung des im Inland schon vorbelasteten Gewinns steuerfrei an den Anteilseigner weitergeben dürfen. Ein Unternehmen muss entweder den weitergegebenen Gewinn – wie beim Lohn – nicht versteuern oder den beim Unternehmen schon versteuerten Gewinn unversteuert ausschütten dürfen. Für die Ausschüttungen empfiehlt es sich – insbesondere wegen des Streubesitzes -, den Gewinn beim Unternehmen und nicht beim Kapitalgeber zu besteuern.
Erbschaftsteuer:
Freistellung von Ehegatten von der Erbschaftsteuer. Andere EU-Staaten erheben teilweise überhaupt keine Erbschaftsteuer oder stellen Ehegatten frei.
Auszug aus dem Deutschen Steuergesetzbuch:
Das geltende deutsche Erbschaftsteuerrecht besteuert auch den Erbfall unter Ehegatten. Viele andere lndustrieländer verschonen die Gesamtrechtsnachfolge in derselben Generation. Mann und Frau haben das Ehegattenvermögen gemeinsam erwirtschaftet, zumindest gemeinsam gepflegt und erhalten, sind an den ihnen vertrauten Vermögensstandard gewöhnt. Deshalb sollte beim Tod eines Ehegatten das dem Überlebenden angefallene Vermögen nicht besteuert werden. Die Erbschaftsteuer belastet die Weitergabe des Vermögens in der Generationenfolge, nicht den Bestand des Ehegattenvermögens.
Bürokratieabbau:
Trotz vielfältiger Reduzierungsbemühungen durch die Politik, gibt es nach wie vor eine Reihe von massiven bürokratischen Hemmnissen, die KMU im Gegensatz zu Großunternehmen besonders belasten und die wieder abgebaut werden müssen. Massive bürokratische Belastungen bestehen bei:
– Stundenerfassung der Arbeitnehmer aufgrund des Mindestlohngesetze
– Lohn- und Gehaltsabrechnung generell
– im öffentlichen Auftragswesen (aufgrund fehlender Digitalisierung der Auftraggeber, z.B. Bauämter)
– im grenzüberschreitenden Warenverkehr in der EU.
Weitere Forderungen in Stichpunkten:
- Auslaufen des Solidaritätszuschlages ohne Änderung
- Erhöhung der Afa für Wohngebäude auf 3 Prozent p.a. und Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer für Wohneigentum
- stabiler EURO, da bei uns das Sachwertvermögen (insb. Immobilienvermögen), z.B. im Vergleich zu Frankreich/Italien/Spanien, relativ niedrig ist
- Fälligkeit der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge am 10. des Folgemonats (wie bei der Lohnsteuer und wie es früher der Fall war)
- Einführung einer europäischen Freihandelszone „Eurasische Union“ von Lissabon bis Wladiwostok
- Abbau der internationalen Sanktionen, die vor allem der deutschen Wirtschaft schaden
- Verabschiedung eines deutschen Einwanderungsgesetzes für qualifizierte Zuwanderung von Arbeitskräften und Selbständigen – unabhängig von allen Flüchtlings- und Asylfragen
- Sonderinvestitionsprogramm: von 50 Mrd. € in Infrastrukturprojekte (Breitbandausbau, Verkehrswege)
- Freier Wettbewerb beim Einkauf von Energie in ganz Europa am freien Markt. Deshalb ist das europaweite Verteilernetz aller Energiearten auszubauen.
- Schaffung eines Bundesministeriums für „Informationstechnologie“
- Erleichterung der Genehmigungen zur Verlegung der Glasfaserverkabelung, um eine ganzflächige Breitbandversorgung (Gigabit-Versorgung) zu schaffen
- Verstärkung aller Maßnahmen zum Datenschutz und der Datensicherheit für mittelständische Betriebe gegen Spionage
- Unterstützungsfond für die Verbesserung der Kreislaufwirtschaft im Mittelstand
- Einführung des Unterrichtsfachs „Informationstechnologie“ und „Wirtschaftslehre“ an allen Schulen, verbunden mit verbesserten digitalen Lehrmitteln und qualifizierter Ausbildung der Lehrkräfte
- Verstärkte Förderung von Hochbegabten in Schulen und Universitäten
- Abschaffung der Mietpreisbremse bei gleichzeitiger Förderung des privaten Wohnungsbaus
- Verbesserte Absicherung der Kleinunternehmer in der Krankenversicherung
- Bürokratische Erleichterung für sog. Home-Arbeitsplätze schaffen
- Verbesserung von digitalen Arbeitsplätzen und entsprechend angepasste, flexible Arbeitszeitmodelle
- Forschungsprämien durch Steuergutschrift für mittelständische Unternehmen
- Erleichterte Finanzierung von Firmengründungen (bürokratiefreies Jahr für Neugründungen) und bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Wagniskapital
- Abschaffung der Grenzen des Hinzuverdienens neben den Renten
- Verbesserte Wettbewerbsmaßnahmen zur Verbilligung der Energiekosten im Mittelstand
- Berufliche Unterstützungsleistung für Flüchtlinge mit Bleibeaussicht und Aufhebung des Arbeitsverbots
- Unterstützung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse zur Verbesserung und Modernisierung der Holzwirtschaft