Mittelstand gegen Abschaffung der EUR 500 Banknote und des Bargeldes
Die 500-Euro Banknote soll nach Auftrag an den Banknotenausschuss der EZB (BANCO) am 4. Mai 2016 mit einfacher Mehrheit durch den Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) kurzfristig abgeschafft werden. Offizielle Begründung seien der Kampf gegen Korruption und Geldwäsche sowie der Terrorfinanzierung. Diese Argumentation wird aufrecht erhalten, obwohl der Bundesbankpräsident Jens Weidmann hierzu bereits öffentlich Zweifel angemeldet hat. Lediglich 25% der Noten sind im Ausland im Umlauf oder in Verwahrung.
Der Deutsche Mittelstand, auch vertreten durch die Union Mittelständischer Unternehmen, verwahrt sich gegen diese vorgeschobene Argumentation. Tatsächlich, so die Stellungnahme des Präsidenten der UMU, Dr. Yorck Otto, ist auch dieser Schritt im Zusammenhang zu sehen, mit dem Scheitern der Niedrigzinspolitik der EZB und einer konzertierten Aktion der Banken mit der unverantwortlichen Strategie der EZB, künftig Negativzinsen auf Geldvermögen zu verlangen. Diese Negativzinsen der Banken würden selbstverständlich an Privatkunden weitergegeben werden. Dies wiederum würde ebenso selbstverständlich einen massiven Abzug von Geldvermögen nach sich ziehen, der so behindert werden soll.
Der Deutsche Mittelstand, insbesondere der Handel, das Handwerk und viele kleine Betriebe sind häufig auf den sofortigen Ausgleich einer Zahlungsverpflichtung durch Barzahlung angewiesen, abgesehen von einer persönlichen Konsumverantwortung, die mit dem Umgang mit Bargeld einhergeht. Auch ist der normale Konsum nicht durch solche Maßnahmen zu erschweren, die letztlich nur einem willfährigen und für den Konsumenten teuren Bankensystem dienen soll.
Die Union Mittelständischer Unternehmen fordert daher die uneingeschränkte, eigenverantwortliche Beibehaltung des Bargeldverkehrs und der damit einhergehenden und grundgesetzlich garantierten Freiheit der Menschen, uneingeschränkt über ihr persönliches Eigentum verfügen zu können (Art. 14 GG).
Die Respektierung dieses Grundrechtes muss auch über dem eigenen Hinweis der EZB stehen, dass die Europäische Zentralbank eine unabhängige Institution sei und alleine über solche Entscheidungen verfügen kann.