Der deutsche Mittelstand fürchtet die Änderung des Grundgesetzes zur Schuldenexpansion
Deutschland hat in den vergangenen 15 Jahren einen enormen Wachstumsverlust in Arbeitsvolumen, Kapitaleinsatz, Produktivität und Innovation gezeigt. Dies alles spürt der Deutsche Mittelstand hart im Wohlstand und Konsummöglichkeit. Dies ist sicherlich mit der wesentlichen Grund für die schlechten Wahlergebnisse der sog. Parteien der Mitte und das Erstarken der Parteien am äußeren linken und rechten Rand.
Kommentar von UMU-Präsident Dr. Yorck Otto zur Abstimmung im Bundestag über die Aufhebung der Schuldengrenze und die nahezu unbegrenzte Ausweitung der Staatsschulden.
Die Vertreter der angestrebten, oder auch zwangsweise zu bildenden Koalition von CDU/CSU/Freie Wähler und der SPD sind der Meinung, dass ein Schuldenpaket von bis zu 1 Billion Euro Wachstum, Stabilität und Innovation in diesem Lande generieren wird. Dazu muss das Grundgesetz in einem husarenrittähnlichen Verfahren mit den früheren Koalitionären sofort beschlossen werden. Entgegen allen parlamentarischen Gepflogenheiten und letztlich gegen den Wählerwillen.
Investitionen in unsere Infrastruktur, Bildung, Wissenschaft, Verteidigung und vieles mehr ist selbstverständlich von höchster und bisher sträflich vernachlässigter Bedeutung. Viel zu viele Wohltaten national wie international bis hin zu der durch das Bürgergeld entstandenen Spaltung der Gesellschaft haben die Ausgabenpolitik zu einer Dominanten erhoben, die auch ein Deutschland nicht lange aushalten konnte.
Aber deswegen ein Schuldenpotential von weiteren 500 Milliarden auf die Schultern der verbliebenen Steuerzahler und Generationen zu laden, die eine Staatsverschuldung von 60% auf fast 90% des Bruttoinlandsprodukt mit jährlichen Zinszahlungen von fast 30 Milliarden Euro produziert, mangelt es trotz der kriegerischen Welt an Substanz. Denn schon der Bund der Steuerzahler hat ein Einsparungspotential von über 100 Milliarden Euro zur zügigen Umsetzung dargestellt. Und selbst der ehemalige CDU-General Mario Czaja hat seine Ablehnung der Parteiführung eindrucksvoll begründet: Wir brauchen zunächst eine Staatsreform mit weitgehendem Abbau des aufgeblähten Staatsapparates.
Es gibt sie also die Ausgabenoptimierungen an vielen Stellen. So, wie es Friedrich Merz in seiner Vor-Wahl-Zeit betont hat: Wir haben kein Einnahmeproblem! Wir haben ein Ausgabeproblem.
Aber für den Mittelstand ergeben sich viel größere Probleme, als bisher offengelegt wurden.
Bei einer solchen Staatsverschuldung müssten nicht nur die Extraschulden zurückgezahlt werden, sondern alle bisher angehäuften Staatsschulden unterliegen einem höheren Zins. In Zukunft muss demzufolge noch mehr gespart oder die Steuern erhöht werden. Dass durch die Gesetzesänderung der Wirtschaft keine weiteren Kosten entstehen würden, ist also durch die erhöhte Zinslast nicht richtig. Auch ist die Frage unbeantwortbar, ob der Mittelstand dann angesichts der Staatsverschuldung überhaupt noch Produktionsdarlehen bekommt.
Doch der größte Schaden für Deutschland entsteht durch die Übernahme der Forderung der Grünen, die „Klimaneutralität Deutschlands“ als Ziel für 2045 ins Grundgesetz zu schreiben. Der CDU-Landesvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, sagt: „Der Begriff der Klimaneutralität ist bislang rechtlich unklar definiert und entzieht sich einer präzisen juristischen Auslegung. Dies steht im Widerspruch zu den Grundsätzen des deutschen Grundgesetzes, das klare und überprüfbare Rechtsnormen fordert“.
Die vage und politisch geprägte Zielgröße eröffnet zudem ein Einfallstor für klagefreudige Lobbygruppen, die durch strategische Klagen Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse nehmen könnten. Windkraft- und Photovoltaikanlagen beeinflussen das lokale Klima nachweislich und Biomassekraftwerke emittieren durch Leckagen das „Treibhausgas“ Methan. Auch sie würden das Ziel von Klagen werden unter Berufung auf „Klimaneutralität“. Letztlich wäre so gut wie keine Investition in neue Kraftwerke, Industrieanlagen, Betonbauten und Straßen sicher vor Klagen. Kohle-, Gas- und möglicherweise Biomassekraftwerke müssten wohl bis 2045 abgestellt werden. Die Auswirkungen auf die Stromversorgung wären verheerend, Deutschland würde zu einem Dritte-Welt-Land werden. Wer soll unter den Vorgaben noch hier investieren?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Interpretation des Artikels 20a des Grundgesetzes dem Klimaschutz Verfassungsrang beigemessen. Es ist eher wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht einen neuen Artikel 143h mit der Aussage „Klimaneutralität bis 2045“ bei der Auslegung des Artikels 20a heranzieht und dann ist der Klimaschutz Staatsziel.
Dies bedeutet, dass die Grund- und Freiheitsrechte dann nur noch im Rahmen der Zielerreichung „Klimaneutralität bis 2045“ gewährt werden. Dies widerspricht dem Grundrechts- und Staatsverständnis des Grundgesetzes vollkommen, wonach das Grundgesetz dazu dient, den Bürger vor einem übergriffigen Staat zu schützen und nicht das Klima vor den Grundrechtsträgern. Die Durchsetzung des dann verfassungsrechtlich abgestützten Ziels „Klimaneutralität bis 2045“ wird nur möglich sein, wenn der Widerstand der Bürger, die damit nicht einverstanden sind, überwunden wird.
Und wofür das Ganze?
Kein anderes Land will bis 2045 „Klimaneutralität“ erreichen. Allein China baut jedes Jahr so viel an Kohlekraftwerkskapazität zu, wie Deutschland insgesamt noch hat.
Mit der Forderung nach „Klimaneutralität“ – so wichtig sie sein möge – werden wir der energiepolitische Geisterfahrer, der wirtschaftlichen Selbstmord begeht, ohne dass es einen messbaren Einfluss auf das Klima hat.
Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes sind – vor allem ohne Strukturreformen – ein Freibrief für fundamentalistische Grüne, die Deindustrialisierung Deutschlands, und damit unseren wirtschaftlichen Niedergang, unumkehrbar zu machen, denn Grüne und Linke werden immer eine Sperrminorität von einem Drittel der Abgeordneten aufbringen, um zu verhindern, dass die Änderungen rückgängig gemacht werden.
Der bundesweit für den Deutschen Mittelstand tätige Unternehmensverband Union Mittelständischer Unternehmen (UMU) fordert daher mit Nachdruck und unter Betonung der Eilbedürftigkeit die Abstimmung zu verschieben oder zu verhindern. Zunächst müssen Strukturreformen und alternative Einsparpotentiale erarbeitet und umgesetzt werden. Erst danach kann man seriöser Weise über weitere Schulden – neben den Steuereinnahmen von immerhin einer Billion Euro – generationengerecht beschließen.
Der Mittelstand hofft hier auf das Selbstbewusstsein und die Eigenverantwortlichkeit der Parlamentarier zu ihrem Freien Mandat, das ihnen nach Artikel 38 des Grundgesetzes eine Indemnität und eine ausschließlich ihrem eigenen Gewissen verpflichtete Entscheidungskompetenz einräumt und sie weder an Weisungen von Parteien oder Fraktionen bindet.