Bürokratieabbau: GWG-Grenze jetzt auf 1.000 Euro erhöhen
Im Wirtschaftsausschuss des Bundestages wird derzeit der Gesetzentwurf zur „Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ (Bürokratieentlastungsgesetz) diskutiert. Die Union Mittelständischer Unternehmen e.V. – UMU – Wir Eigentümerunternehmer begrüßt die vorgeschlagenen Maßnahmen, um die stetig steigenden bürokratischen Anforderungen an kleine und mittlere Unternehmen zu begrenzen. Ein geeigneter Schritt ist die längst überfällige Erhöhung der Sofortabschreibungsgrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG).
UMU fordert von der Koalition mutigere Schritte und schlägt die Einbeziehung einer Reform der Abzugsfähigkeit Geringwertiger Wirtschaftsgüter als einfache und wirksame Maßnahme vor.
UMU-Präsident Dr. Yorck Otto: „Die Grenze für die Sofortabschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern, wie z.B. Büromöbeln, ist seit 1964 nicht mehr erhöht worden. Damals betrug sie 800 DM und heute 410 Euro. Wir fordern, dass die Grenze nach nun 50 Jahren den betrieblichen Realitäten angepasst wird. Angemessen wäre eine Anhebung auf 1.000 Euro. Dies wäre eine einfache Maßnahme, die in den kleinen Betrieben in erheblichem Umfang helfen würde, Bürokratie einzusparen. Und für den Staat entstehen dadurch keine Einnahmeverluste, nur eine zeitliche Verlagerung.“