Bürokratieabbau
Mittelstand mahnt erneut den konsequenten Bürokratieabbau im Wahljahr an –
statt weitere Belastungen kurzfristig durchzudrücken !
Es drängt sich erneut der Eindruck auf, als ob die sowieso erlahmende große Koalition, im Wahlkampf zerstritten, auf der aktionistischen Suche nach Profilierung, jetzt auch noch unter heftigem Kompromissdruck erneut die Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) unnötig mit teuren und unnötigen, gesetzlichen Bürokratieforderungen belastet. Und das in Zeiten, in denen die Inflation in Richtung 2% läuft, die Zinsen immer noch bei Null oder negativ sind und der Mindestlohn, die Mütterrente und die Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung ihre kontraproduktiven Wirkungen entfalten.
Dr. Yorck Otto, Präsident der Union Mittelständischer Unternehmen e.V. – UMU – Wir Eigentümerunternehmer, erklärte die nachhaltig negativ wirkenden Konsequenzen des fortgesetzten Bürokratiezuwachses: zum Einen am geplanten Gesetz auf „Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz“, das Arbeitnehmern die alleinige Entscheidung zubilligen soll, mal durch Teilzeit ihre Arbeitsleistung zu verringern und später wieder in Vollzeit arbeiten zu können. Für Kleinbetriebe ein insgesamt unverantwortlicher Vorschlag.
Auch das gerade beschlossene, sog. „Entgelttransparenzgesetz“, das nun auch mittelständische Betriebe mit 200 Mitarbeitern erfasst, gehe, so Dr. Otto, völlig an den Ursachen vorbei und belaste die Unternehmen enorm. Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft haben längst belegt, dass unterschiedliche Entlohnungen nahezu vollständig durch systematisch unterschiedliche Merkmale in den Berufsbiografien von Frauen und Männern erklärt werden. Es sind eben keine unsachgemäßen Ungleichbehandlungen in den Betrieben vorhanden – die nun eine weitere aufwendige Bürokratie hierzu aufzubauen haben.
Dr. Otto stellte daher erneut die Bedeutung der zügigen Umsetzung der begründeten und für den Mittelstand wesentlichen Forderungen zur Entschlackung dar:
- So müssen die Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) endlich auf EUR 1.000 angehoben werden;
- die Grenze für Kleinstbeträge bei der Umsatzsteuer muss auf EUR 400 angehoben werden;
- Aufbewahrungsfristen müssen verkürzt werden, damit die steuerlichen Betriebsprüfungen spätestens 5 Jahre nach dem Veranlagungsjahr erfolgen können sowie Abschaffung des aufwändigen Formulars für die Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung;
- Existenzgründer müssen in ihrer beginnenden Tätigkeit weitmöglich von Bürokratie, z.B. bei den Umsatzsteueranmeldungen, entlastet werden;
- auch muss die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze auf deren Umsatzschwankungen abgestellt und entsprechend angepasst werden;
- Erleichterungen beim Einzug der Sozialversicherungsbeiträge müssen geschaffen werden, um auch die erforderlichen monatlichen Schätzungen zu vereinfachen und die Einreichung der Beitragsnachweise bei einer zentralen Stelle zu ermöglichen;
- die vielfältigen EU-Vorschriften zur Erstellung von Unternehmens- und Marktinformationen müssen dringend erneut bereinigt werden;
- die Bürokratie bei Mitarbeitern mit gesetzlichem Mindestlohn muss weiter reduziert werden;
- qualifizierte Zuwanderung und die betriebliche Eingliederung samt Verbesserung des Bleiberechts nach Ausbildung muss den Anforderungen des Mittelstandes angepasst werden;
- Maßnahmen zur Reduzierung von Energiekosten für KMU sind zu verbessern;
- Anhebung der Umsatzgrenzen für Dokumentations- und Buchführungspflichten auf EUR 1 Mio. Jahresumsatz bei KMU;
- Befristete Arbeitsverträge sollten für KMU bis zu 5 Jahren möglich sein;
- Schwellenwert für den Kündigungsschutz auf 25 Mitarbeiter erhöhen, denn dies bleibt sonst immer eine Bremswirkung für die Kleinen und Mittleren Unternehmen.
Das Wahljahr 2017 sollte also der Politik eine Vielzahl von bürokratieabbauenden Wirkungsmöglichkeiten in ihrem Wahlkampf geben, um den für die Volkswirtschaft und die Zukunft unseres Landes so wichtigen Mittelstand und den daran hängenden Familien zu entsprechen, so die Ausführungen von Dr. Otto.